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Wichtige Änderung zur Verwendung von Halon-Löschmitteln

Wie Sie vielleicht wissen, wird ab dem 1. Juni 2024 in der Schweiz gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) der Einsatz von Halon als Löschmittel neu geregelt. Bereits mit der Änderung vom 1. Juni 2019 wurde ein Verwendungsverbot für ozonschichtabbauende Löschmittel beschlossen, das am 1. Juni 2024 in Kraft tritt. Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, geben wir diese Löschmittel zur fachgerechten Entsorgung an eine spezialisierte Firma weiter.

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